DSGVO • Schweigepflicht
DSGVO für Therapiepraxen: So schützen Sie die sensiblen Daten Ihrer Klient:innen
Daten zur psychischen Gesundheit sind Gesundheitsdaten und damit eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, die Art. 9 DSGVO besonders schützt. Hinzu kommt die berufliche Schweigepflicht: Für viele Berufsgruppen, etwa Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen mit staatlich anerkannter Abschlussprüfung, ist die unbefugte Offenbarung von Geheimnissen nach § 203 StGB strafbar. Im Folgenden sehen Sie, wie Sie die sensiblen Daten Ihrer Klient:innen nach der DSGVO schützen – ohne Juristendeutsch.
Die wichtigsten Maßnahmen (Kurzantwort)
- Holen Sie die ausdrückliche Einwilligung für die Verarbeitung sensibler Daten ein und dokumentieren Sie sie.
- Beschränken Sie den Zugriff auf Klientendaten: Jede Person im Team sollte nur die Daten sehen, die sie für ihre Arbeit braucht.
- Schützen Sie Geräte und Zugänge mit Passwörtern und sperren Sie sie, wenn niemand davor sitzt.
- Schließen Sie mit Dienstleistern einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und verpflichten Sie sie zur Verschwiegenheit.
- Legen Sie eine Aufbewahrungsdauer fest und beantworten Sie Anfragen betroffener Personen fristgerecht.
Die Rechte Ihrer Klient:innen
- Auskunftsrecht: Klient:innen können eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Recht auf Berichtigung: Sie können verlangen, dass falsche Angaben korrigiert werden.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie erhalten ihre Daten in einem weiterverwendbaren Format.
- Recht auf Löschung, in den Grenzen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Tabelle: Anforderung der DSGVO und wie Sie sie erfüllen
DSGVO-Anforderungen an eine Therapiepraxis
| Anforderung | So erfüllen Sie sie |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Ausdrückliche Einwilligung oder Verarbeitung im Rahmen der Gesundheitsversorgung (Art. 9 Abs. 2 DSGVO) |
| Sicherheit | Geräte und Zugänge schützen, Datensicherung anlegen |
| Zugriff | Zugriff nur für befugte Personen, nach Aufgaben beschränkt |
| Datenpannen | Meldung an die Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) |
Häufige Fehler
- Klientendaten in einer Datei ablegen, auf die das ganze Team ungeschützt zugreifen kann.
- Nicht festlegen, wer welche Daten sehen darf – so lässt sich später nichts nachvollziehen.
- Dienstleister außerhalb der EU nutzen, ohne geeignete Garantien – oder ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und ohne Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
So hilft Ihnen 4therapy
- Klientendaten, Termine und Sitzungsnotizen werden an einer Stelle gepflegt, nicht in verstreuten Dateien.
- Die Pflege der Einwilligungen und die Entscheidung über den Zugriff bleiben bei Ihrer Praxis.
- Klären Sie mit dem Anbieter vor der Nutzung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.