Wie erstelle ich eine Website für eine psychotherapeutische Praxis?
Eine gute Website für eine psychotherapeutische Praxis erklärt Angebot und Behandelnde klar und nennt die Pflichtangaben. Hier sehen Sie die wichtigsten Seiten und worauf Sie beim Veröffentlichen achten sollten. Die Website betreiben Sie bei Ihrem Webanbieter; Termine und Klientenakten verwalten Sie in der Praxissoftware.
Kurzantwort
- Beginnen Sie mit den wichtigsten Seiten: Angebot, Behandelnde und Kontakt.
- Stellen Sie jedes Angebot und jede Behandelnde klar dar, mit Foto und Beschreibung.
- Ein Impressum nach § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) sind Pflicht; Werbung muss sachlich bleiben.
- Nennen Sie auf der Kontaktseite Telefonnummer und Sprechzeiten, damit Klient:innen den Weg zur Praxis finden.
- Die Website betreiben Sie bei Ihrem Webanbieter; Ihre Termine verwalten Sie im Kalender der Praxissoftware.
Die wichtigsten Seiten einer Praxis-Website
- Angebotsseite, auf der jede Behandlungsform einfach erklärt ist.
- Seite der Behandelnden, mit Foto, Qualifikation, Schwerpunkten und Sprechzeiten.
- Kontakt und Anfahrt, mit Telefonnummer und Sprechzeiten.
- Rechtliches: Impressum mit Name, Praxisanschrift, Kontaktdaten, gesetzlicher Berufsbezeichnung, zuständiger Kammer bzw. Aufsichtsbehörde und Hinweis auf die Berufsordnung — sowie die Datenschutzerklärung.
Praxisbeispiel
Beispiel: Eine Praxis plant die Website mit drei Seiten: Angebot, Behandelnde und Kontakt. Die beiden Behandelnden erhalten je eine Seite mit Foto, und das Impressum wird beim Webanbieter mit den Pflichtangaben eingerichtet. Die Termine laufen weiterhin über den Kalender der Praxissoftware.
Häufige Fehler
- Eine Website ohne Kontaktmöglichkeit bauen: Klient:innen wissen dann nicht, wie sie einen Termin anfragen.
- Vage Texte oder Erfolgsversprechen statt klarer Angebote und Behandelnder mit echten Sprechzeiten: Die Berufsordnung verlangt sachliche Information, keine anpreisende oder irreführende Werbung (daneben gelten UWG und HWG).
- Impressum, Datenschutzerklärung oder die gesetzliche Berufsbezeichnung vergessen — „Psychotherapeut:in“ ist gesetzlich geschützt (§ 1 PsychThG) und mit einer Heilpraktiker-Erlaubnis nicht führbar.
Wie 4therapy Ihnen hilft
- Terminkalender je Behandelnde:r und je Raum, damit Anfragen sauber im Kalender eingetragen werden.
- Klientenakte mit Sitzungsverlauf, damit jede Behandlung dokumentiert ist.
- 4therapy erstellt keine Website; die Website der Praxis veröffentlichen Sie bei Ihrem Webanbieter.